Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

dapgroup GmbH

Inhaltsverzeichnis

1.    Geltungsbereich

2.    Angebote und Vertrag

3.    Rechte und Pflichten

4.    Vergütung und Zahlungsmodalität

5.    Fristen

6.    Abnahme

7.    Haftung und Gewährleistungspflichten

8.    Urheberrecht

9.    Beendigung des Vertragsverhältnisses

10.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.    Schlussbestimmungen



1.         Geltungsbereich

1.1.      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der dapgroup GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist für alle Verträge, die ein Unternehmen (nachfolgend „Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer erbrachten Leistungen abschliesst.

1.2.      Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Leistungen auch dann, wenn wir sie dem Kunden nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.

1.3.      Die aktuellen gültigen AGB sind unter www.dapgroup.swiss publiziert. 


2.         Angebote und Vertrag

2.1.      Der Vertragsgegenstand zwischen dem Verkäufer und dem Kunden richtet sich jeweils nach unserer Auftragsbestätigung, einer schriftlichen Bestellung oder einer mündlichen Zusage.

2.2.      Die Gültigkeit unserer Angebote beträgt 90 Tage. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Gültigkeit hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

2.3.      Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.


3.         Rechte und Pflichten

3.1.      Der Leistungsgegenstand des Verkäufers ergibt sich aus der vertragsbindenden Urkunde und dessen Vertragsbestandteilen.

3.2.      Der Verkäufer verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen.

3.3.      Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritte beizuziehen. 

3.4.      Der Kunde ist verpflichtet, die Planung und Durchführung unserer Leistungen zu unterstützen und zu fördern.

3.5.      Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Arbeitsergebnisse dem Kunden in elektronischer Form mittels Download abgeliefert.

3.6.      Dem Kunden steht ein Anspruch auf Herausgabe und Verwendung der Arbeitsergebnisse nur nach vollständiger Vergütung an den Verkäufer gemäss zugesagtem Auftrag zu.    



4.         Vergütung und Zahlungsmodalität

4.1.      Die Vergütung erfolgt nach Einheits- oder Pauschalpreisen, oder nach Regie. 

4.2.      Der Verkäufer behält sich vor, Teilrechnungen für abgeschlossene Auftragsbestandteile zu erstellen.

4.3.      Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen.

4.4.      Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungseingang an den Kunden ohne Abzug zahlbar. Massgebend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

4.5.      Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet.

4.6.      Arbeiten oder Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, welche jedoch auf Verlangen des Kunden zusätzlich auszuführen und zu erbringen sind, müssen schriftlich vereinbart werden.


5.         Fristen

5.1.      Bei den Terminen, Rahmenterminen und Fristen handelt es sich um geschätzte Richtwerte. Deren Nichteinhaltung hat keine Verzugsfolgen, es sei denn, diese wurden vertraglich festgelegt. Sind die Verzugsfolgen auf höhere Gewalt oder auf Eigenverschulden des Kunden zurückzuführen, sind sie auch in diesem Falle ausgenommen.


6.          Abnahme

6.1.      Unsere Leistung muss vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen abgenommen werden.

6.2.      Nach Ablauf dieser Frist gilt unsere Leistung als abgenommen, soweit nicht eine schriftliche Rüge des Kunden bei uns vorliegt.


7.         Haftung und Gewährleistungspflichten

7.1.      Vorbehaltlich nachfolgender Regelungen (Ziff. 7.3 bis 7.9) gelten für Gewährleistungen, Haftung inkl. damit zusammenhängender Obliegenheiten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR). 

7.2.      Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

§  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

§  bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

§  aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

§  aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3.      Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird wegbedungen.

7.4.      Leitet der Kunde Arbeitsergebnisse an Dritte weiter, so hat er den Verkäufer im Falle von durch diese geltend gemachten Schadenersatzansprüchen vollumfänglich schadlos zu halten. 

7.5.      Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ein Dritter mitverursacht und mitverschuldet hat. 

7.6.      Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden des Kunden, insbesondere für entgangenen Gewinn. 


7.7.      Im Falle der Inanspruchnahme des Verkäufers kann dieser verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. 


7.8.      Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren ein Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch nach drei Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß Ziff. 7.2 unbeschränkt gehaftet wird.


7.9.      Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung. Für Leistungen, die anschliessend noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung. 



8.         Urheberrecht

8.1.      Der Kunde ist zur Veröffentlichung der vom Verkäufer bearbeiteten Leistungen nur in dem Fall berechtigt, in welchem die Angabe des Namens des Verkäufers erfolgt. Die Weiterbearbeitung der Abgabepläne und Nutzung der Daten ist vollumfänglich gewährleistet. 

8.2.      Der Verkäufer ist zur Veröffentlichung der Leistung berechtigt, andernfalls hat der Kunde dies schriftlich mitzuteilen.


9.         Beendigung des Vertragsverhältnisses

9.1.      Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf ein bestimmtes Datum aufgelöst werden. Im Falle einer Auflösung des Vertrages durch eine Partei hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu bezahlen.


10.      Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1.   Für das vorgenannte Vertragsverhältnis und die Rechtsbeziehung findet schweizerisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt für alle Vertragsparteien 8810 Horgen als vereinbart.


11.      Schlussbestimmungen

11.1.   Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. 

11.2.   Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. 



Stand Februar 2021

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